Aktuelles Zivilrecht


Dieselskandal
Landgericht Köln, Urteil vom 18.04.2024, 33 O 577/22

Mit Urteil des Landgerichts Köln vom 18.04.2024 wurde die Mercedes-Benz AG als Beklagte zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 7.109,10 € nebst Zinsen an die Kläger, Eigentümer eines PKW Mercedes-Benz Typ ML 350, BlueTec 4MATIC Off-Roader, das mit einem Motor des Typs OM642, Schadstoffklasse 6, ausgestattet ist, verurteilt. Der Betrag entspricht einem sog. Differenzschaden von 10 % des gezahlten Kaufpreises.
Die Berufung der Beklagten wurde mit Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 04.08.2025,
11 U 44/24, zurückgewiesen.

05.08.2025
RAin Dollheiser